Kategorie-Archiv: Technik

Entdeckungen und Gedanken im Bereich von technischen Spielereien und Neuigkeiten.

Musik für die Katz

Ich bin ja sehr für möglichst artgerechte Tierhaltung, doch manche Ideen gehen dann doch zu weit. Nun hat eine Firma (natürlich amerikanisch ;) ) ein Gerät entwickelt, was menschliche Musik in Musik, die Tieren “gefallen” soll, verwandelt [1].

Dabei ist die Grundidee, dass Tiere andere Geräuschspektren wahrnehmen, als Menschen, ja gar nicht so falsch. Doch warum sollte man Musik dann in diese Bereiche transformieren (wie auch immer das im eigentlichen funktionieren soll), erschließt sich mir nicht ganz… Sinnvoller fänd ich ein Gerät, was Geräusche, die für Tiere als “unangenehm” identifiziert wurden, durch die Technik der “Gegengeräusche” neutralisiert.

So wird das Gerät wohl dazu führen, dass weiterhin “tausende” Haustiere mit dem Musikgeschmack der Halter genervt werden, obwohl sie wahrscheinlich einfach nur ihre Ruhe haben wollen. :)

Iran sperrt Google Mail

Der Iran blockiert in Zukunft Google Mail und will dafür einen eigenen staatlichen E-Mail Dienst einrichten. Die offizielle Begründung ist, dass dieser Schritt “der Schaffung von Vertrauen zwischen Regierung und dem Volk” dient [1].

Es scheint tatsächlich so zu sein, dass die iranische Regierung ihrem Volk nicht vertraut, sonst dürfte das ja weiter Google Mail nutzen. Nun will man wohl einfach alle E-Mails des Volkes lesen, um selber ein Vertrauen zum Volk aufbauen zu können.

Es bleibt allerdings die Frage, wie es auf der Gegenseite aussieht, also durch welche Anreize hier beim Volk ein Vertrauen zur Regierung geschaffen werden soll? Das ganze ist viel eher dazu geeignet beim Volk jegliches Vertrauen in die Regierung auszulöschen… dann hat man eine Regierung, die ihrem Volk vertraut, aber ein Volk, was der Regierung nicht traut. Klingt nach einer interessanten Kombination. :)

Das Zugangserschwerungsgesetz bitte endgültig begraben

Nun will die Regierung also endlich Kinderpornographie löschen statt sperren [1]. Die Frage ist aber, was mit dem alten, schon durch fast alle Instanzen verabschiedeten Gesetz passiert. Nur die Unterschrift vom Bundespräsidenten fehlt noch damit das Gesetz in Kraft tritt.

Man sollte sich daran erinnern, dass es bei dem “Zugangserschwerungsgesetz” zwar in der Öffentlichkeit in erster Linie um Kinderpornographie und deren Sperrung ging, aber in der Praxis war die Kinderpornographie eher zweitrangig. Es ging bei dem Gesetz darum, dass die deutschen Provider alle Seiten sperren, die das BKA auf eine geheime Liste gesetzt hat, nach welchen Kriterien das geschieht sollte der Öffentlichkeit verborgen bleiben. Insofern liegt es immer noch im Interesse der deutschen Bürger, dass dieses Gesetz nicht zur Anwendung kommt.

Die Gefahr besteht, meiner Meinung nach durchaus immer noch, dass jemand, während die Öffentlichkeit mit Löschung von Kinderpornographie und anderen Ablenkungsmanövern beschäftigt wird, dafür sorgt, dass das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft tritt und dann für die Zensur von ganz anderen Dingen genutzt wird. Denn, dass diese Listen geheim vom BKA erstellt werden und keiner weiß, welche Seiten nun warum gesperrt werden, war von Anfang an der größte Kritikpunkt an dem “Zugangserschwerungsgesetz” und das Problem besteht immer noch, genauso wenig wie das Gesetz endgültig vom Tisch ist.

Daher meine Forderung: Jetzt endgültig dieses unsinnige Zensurgesetz begraben und illegale Inhalte direkt bekämpfen.

Richter und E-Mails, zwei Welten treffen aufeinander

Das Landesgericht Hamburg hat in einem Urteil festgestellt, dass E-Mails, die abgesendet wurden, auch automatisch als zugestellt gelten. In dem konkreten Fall ging es um eine E-Mail, die von einer “Firewall” ausgefiltert wurde und so vom Adressaten nicht gelesen wurde. Leider enthielt die E-Mail eine Abmahnung. Im Urteil steht dazu folgendes:

Das Risiko, dass eine abgesandte Email die Antragsgegnerin1 nicht erreicht, hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Darüberhinaus hat nach Auffassung der Kammer die Email vorliegend als zugegangen zu gelten.

Denn der Zugang der Kontrollmail und der Umstand, dass die Email nicht “zurückkommt” begründen eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Email auch an anderer Adresse angekommen ist.

Mit diesen kurzen Sätzen beweist das Landesgericht Hamburg (mal wieder), dass es von Internet und den darin vorhandenen Diensten nicht die leiste Ahnung hat und auch kein Interesse zeigt, sich in irgendeiner Form darüber zu informieren. So eine extreme Ignoranz ist doch schon sehr merkwürdig und gerade, wenn Richter davon befallen sind, sehr gefährlich.

Jeder, der schon eine Zeit lang sein eigenes E-Mail Konto nutzt, wird die Problematik von Spam kennen. Ohne einen wirksamen Spamfilter macht die Nutzung von E-Mail wenig Spaß. Aber im Spamfilter können gerade E-Mails von unbekannten Absendern leicht verloren gehen. Trotzdem sollte man auf Spamfilter (und auch auf eine Firewall bzw. einen Virenscanner für E-Mails) wegen Sicherheitsbedenken bloß nicht verzichten. Es wird sicherlich nicht lange dauern, bis erste Trojaner und Viren als Abmahnungen getarnt werden. Auch für das so genannte “Phishing” wird das sicherlich eine weitere interessante Angriffsmöglichkeit sein. So kann man sicherlich mit Hinweis auf eine Abmahnung viele Bürger dazu bringen, ihre Daten irgendwo zur Kontrolle einzugeben und schon sind die Daten gestohlen.

Aber auch vom technischen Hintergrund her, ist es vollkommen widersinnig eine E-Mail mit dem Versand als “zugestellt” anzusehen. Selbst wenn ein anderer Adressat die E-Mail empfangen hat, sagt das noch gar nichts aus (insbesondere dann, wenn die Postfächer auf verschiedenen Servern liegen). E-Mail ist, genau wie IP selber, nur ein “best effort” Dienst. Das heißt, eine E-Mail wird zugestellt, wenn es technisch möglich ist. Sollte es irgendwelche Probleme geben (z.B. falsche Adresse, Überlastung eines Servers “auf dem Weg”, Serverausfall), dann ist es vorgesehen, dass die E-Mail einfach verworfen wird. Es ist nirgendwo festgelegt, dass dann eine Fehlermeldung verschickt werden muss2, oder sonst irgendetwas passiert. E-Mails können “einfach so” verloren gehen und das kommt tatsächlich vor.

Insofern kann man hier nur von “Glücksspiel” reden, wenn Abmahnungen auf eine solche Art und Weise als “zugestellt” gelten. Es wird wohl Zeit, dass der ein oder andere Richter sich in seine Pension zurück zieht und Platz macht für eine neue Generation, die den Herausforderungen der modernen Gesellschaft auch gewachsen ist. :)

  1. Die Antragsgegnerin ist hier diejenige, die eine E-Mail bekommen sollte, also die Adressatin der E-Mail. []
  2. Außerdem kann auch die Fehlermeldung wieder verloren gehen… []

Von Nacktheit und Faschismus

Im Dezember wurde die iPhone App vom Magazin Stern mit Namen “Stern.de” aus Apples Appstore verbannt [1][2]. Die Begründung war, dass unter den Bildern zu viele freizügige Bilder gewesen wären. Mittlerweile ist die Applikation nach deutlicher Zensur durch die Stern Redaktion wieder verfügbar.

Gleichzeitig gibt es eine iMussulini App, die Reden und Videos des faschistischen italienischen Herrschers zur Zeit des zweiten Weltkriegs zeigt. Diese wurde nicht gesperrt und erfreut sich sehr  großer Beliebtheit, z.B. in Italien [3].

Nun mag sich der deutsche Bürger fragen, warum denn freizügige Bilder eher zu einer Sperrung führen, als faschistische Inhalte. Doch nach allem, was man über die amerikanische Kultur hier hört und liest, ist dort Nacktheit tatsächlich ein viel schlimmeres Tabu als Faschismus oder Rassismus. Insofern handelt der Appstore  hier durch und durch amerikanisch. ;)