Das Landesgericht Hamburg hat in einem Urteil festgestellt, dass E-Mails, die abgesendet wurden, auch automatisch als zugestellt gelten. In dem konkreten Fall ging es um eine E-Mail, die von einer “Firewall” ausgefiltert wurde und so vom Adressaten nicht gelesen wurde. Leider enthielt die E-Mail eine Abmahnung. Im Urteil steht dazu folgendes:
Das Risiko, dass eine abgesandte Email die Antragsgegnerin nicht erreicht, hat die Antragsgegnerin zu tragen.
…
Darüberhinaus hat nach Auffassung der Kammer die Email vorliegend als zugegangen zu gelten.
…
Denn der Zugang der Kontrollmail und der Umstand, dass die Email nicht “zurückkommt” begründen eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Email auch an anderer Adresse angekommen ist.
Mit diesen kurzen Sätzen beweist das Landesgericht Hamburg (mal wieder), dass es von Internet und den darin vorhandenen Diensten nicht die leiste Ahnung hat und auch kein Interesse zeigt, sich in irgendeiner Form darüber zu informieren. So eine extreme Ignoranz ist doch schon sehr merkwürdig und gerade, wenn Richter davon befallen sind, sehr gefährlich.
Jeder, der schon eine Zeit lang sein eigenes E-Mail Konto nutzt, wird die Problematik von Spam kennen. Ohne einen wirksamen Spamfilter macht die Nutzung von E-Mail wenig Spaß. Aber im Spamfilter können gerade E-Mails von unbekannten Absendern leicht verloren gehen. Trotzdem sollte man auf Spamfilter (und auch auf eine Firewall bzw. einen Virenscanner für E-Mails) wegen Sicherheitsbedenken bloß nicht verzichten. Es wird sicherlich nicht lange dauern, bis erste Trojaner und Viren als Abmahnungen getarnt werden. Auch für das so genannte “Phishing” wird das sicherlich eine weitere interessante Angriffsmöglichkeit sein. So kann man sicherlich mit Hinweis auf eine Abmahnung viele Bürger dazu bringen, ihre Daten irgendwo zur Kontrolle einzugeben und schon sind die Daten gestohlen.
Aber auch vom technischen Hintergrund her, ist es vollkommen widersinnig eine E-Mail mit dem Versand als “zugestellt” anzusehen. Selbst wenn ein anderer Adressat die E-Mail empfangen hat, sagt das noch gar nichts aus (insbesondere dann, wenn die Postfächer auf verschiedenen Servern liegen). E-Mail ist, genau wie IP selber, nur ein “best effort” Dienst. Das heißt, eine E-Mail wird zugestellt, wenn es technisch möglich ist. Sollte es irgendwelche Probleme geben (z.B. falsche Adresse, Überlastung eines Servers “auf dem Weg”, Serverausfall), dann ist es vorgesehen, dass die E-Mail einfach verworfen wird. Es ist nirgendwo festgelegt, dass dann eine Fehlermeldung verschickt werden muss, oder sonst irgendetwas passiert. E-Mails können “einfach so” verloren gehen und das kommt tatsächlich vor.
Insofern kann man hier nur von “Glücksspiel” reden, wenn Abmahnungen auf eine solche Art und Weise als “zugestellt” gelten. Es wird wohl Zeit, dass der ein oder andere Richter sich in seine Pension zurück zieht und Platz macht für eine neue Generation, die den Herausforderungen der modernen Gesellschaft auch gewachsen ist.