Vor dem deutschen Verfassungsgericht ist eine in der Schweiz lebende Deutsche dabei gescheitert den Large Hadron Collider (LHC) in Zürich still legen zu lassen. Der LHC ist der größte Teilchenbeschleuniger und bereitet manchen Leuten sorgen, da sie fürchten, dass schwarze Löcher entstehen können und damit zum Weltuntergang führen.
Mit solchen Befürchtungen trat die Klägerin vor das Verfassungsgericht. Dieses wies die Klage aber ab, da die “Größe des befürchteten Schadens” die Klägerin nicht von der Pflicht entbindet, einen plausiblen Zusammenhang zwischen Schaden und Aktion darzulegen. Im Grunde sagt das Gericht: Auch wenn viel auf dem Spiel steht, muss trotzdem plausibel dargelegt werden, dass dieser Schaden auch eintreten kann. Das ist der Klägerin wohl nicht gelungen.
Es ist auch so, dass das Verfassungsgericht nicht das erste Gericht, was die Klägerin angerufen hat. Sie war auch schon vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Mir erschließt sich bei dem ganzen Geklage allerdings nicht, warum man sich dabei an deutsche Gerichte wendet, wenn der LHC doch in der Schweiz steht…
Mehr von Tratschtante
- Killerspieler nicht geeignet für US-Army
- Gedanken zur Gewerbesteuerreform
- Steuerhinterzieher reicht seine Strafe weiter an seine ehemalige Bank
- Lobbyismus wird öffentlich gute geheißen
- 0-Euro-Schein wäre leider wirkungslos
Kommentare